11.09.2026 · Fachbeitrag · Partnerschaftsvermittlung
Sittenwidriger Partnerschaftsvermittlungsvertrag
Ein Partnerschaftsvermittlungsvertrag, der eine persönliche Beratung und eine Übermittlung von 45 Vorschlägen potenzieller Partner mit gehobenem Ausbildungsniveau für 17.850 EUR vorsieht, ist nicht nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Der objektive Wert der Dienstleistung und das dafür geschuldete Honorar stehen in keinem auffälligen Missverhältnis zueinander.
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