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  • 10.04.2026 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Rückzahlungsanspruch bei einer „Wuchermiete“

    | Ein Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Rückzahlung überzahlter Miete ergibt sich aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB i. V. m. § 138 Abs. 1 BGB i. V. m. § 33 SGB II, wenn ein sittenwidriges Rechtsgeschäft vorliegt, weil ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und weitere Umstände eine verwerfliche Gesinnung des Vermieters erkennen lassen. |