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  • 13.10.2025 · Fachbeitrag · Nachlass

    Nachlassverzeichnis auf Antrag eines Nachlassgläubigers

    | Die auf Antrag eines Nachlassgläubigers vorzunehmende Bestimmung einer Inventarfrist durch das Nachlassgericht scheidet aus, wenn der Erbe bereits ein den §§ 2002, 2003 BGB entsprechendes Nachlassverzeichnis – selbst oder durch seinen Vertreter – „errichtet“, also gemäß § 1993 BGB beim Nachlassgericht eingereicht hat. |