13.10.2025 · Fachbeitrag · Nachlass
Nachlassverzeichnis auf Antrag eines Nachlassgläubigers
Die auf Antrag eines Nachlassgläubigers vorzunehmende Bestimmung einer Inventarfrist durch das Nachlassgericht scheidet aus, wenn der Erbe bereits ein den §§ 2002, 2003 BGB entsprechendes Nachlassverzeichnis – selbst oder durch seinen Vertreter – „errichtet“, also gemäß § 1993 BGB beim Nachlassgericht eingereicht hat.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig