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  • 12.12.2025 · Fachbeitrag · Erbrecht

    Wer Ansprüche geltend machen will, muss Fristen beachten

    | Das Erbrecht spielt im Forderungsmanagement eine zunehmende Rolle. Einerseits versterben Schuldner und werden von Dritten beerbt. Nach § 1967 BGB gehören dabei auch Verbindlichkeiten zum Nachlass und müssen von den Erben – auch mit deren eigenem Vermögen – ausgeglichen werden. Dabei ist nicht jeder Nachlass eines Schuldners überschuldet und auch nicht jedem Erben gelingt die Ausschlagung. Für die Praxis muss dabei beachtet werden, dass auf ein Auskunftsersuchen nach §§ 13, 357 FamFG das Nachlassgericht nur mitteilt, ob eine Ausschlagungserklärung vorliegt, nicht aber, ob diese auch wirksam, d. h. form- und fristgerecht, erfolgt ist. Die Wirksamkeitsprüfung findet seitens des Nachlassgerichtes nur in einem förmlichen Erbscheinsverfahren statt. Andererseits erben Schuldner von Dritten (§§ 1931, 1924 ff. BGB) oder sind jedenfalls als Pflichtteilsberechtigte (§§ 2303 ff. BGB) bedacht und erlangen so einen Vermögenszuwachs, auf den dann im Wege der Vollstreckung zugegriffen werden kann oder der zum Ausgleich der Verbindlichkeiten jetzt zur Verfügung steht. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Fristen im Erbrecht als Arbeitshilfe zusammen. Die Fristen betreffen dabei sowohl die Begründung und Geltendmachung von Ansprüchen als auch deren Abwehr. |