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  • · Fachbeitrag · Musterfeststellungsklage

    Volkswagen AG: Verbraucher müssen sich jetzt sputen

    | Verbraucher können Ansprüche gegen die Volkswagen AG, die von den Feststellungszielen der Musterfeststellungsklage gegen diese AG abhängen, nur bis zum 29.9.19 zur Eintragung in das Klageregister anmelden. |

     

    Das OLG Braunschweig hat die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die Volkswagen AG auf den 30.9.19 um 10:00 Uhr terminiert. Nur bis zum Ablauf des Tags vor Beginn des ersten Termins können Verbraucher nach § 608 Abs. 1 ZPO noch Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die von den Feststellungszielen abhängen, zur Eintragung in das Klageregister anmelden.

     

    Checkliste / Anforderungen an die Anmeldung im Klageregister

    Die Anmeldung ist nur wirksam, wenn sie frist- und formgerecht erfolgt und folgende Angaben enthält:

    •  
    • 1. Name und Anschrift des Verbrauchers
    • 2. Bezeichnung des Gerichts und Aktenzeichen der Musterfeststellungsklage
    • 3. Bezeichnung des Beklagten der Musterfeststellungsklage
    • 4. Gegenstand und Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses des Verbrauchers
    • 5. Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
    • 6. optional Angaben zum Betrag der Forderung
     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2019 | Seite 109 | ID 45961587