10.07.2026 · Fachbeitrag · Mietvertragsrecht
Kein Recht auf Gewinne durch Untervermietung
Der Wunsch des Wohnraummieters nach einer Verringerung der von ihm zu tragenden Mietaufwendungen ist – unabhängig davon, ob er auf eine solche Verringerung wirtschaftlich angewiesen ist – grundsätzlich als ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung i. S. d. § 553 Abs. 1 S. 1 BGB anzuerkennen.
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