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  • 03.03.2021 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Wenn der Haupt-, nicht aber der Untermieter räumt

    | Wird dem Untermieter einer Wohnung, der nach dem Ende des Hauptmietverhältnisses und Räumung durch den Hauptmieter die untergemieteten Wohnräume an den Eigentümer nicht herausgibt, eine gerichtliche Räumungsfrist gewährt, kann der Eigentümer von ihm nach den Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses Schadenersatz verlangen. Dies gilt in Höhe der vom Hauptmieter bei Nichträumung geschuldeten Nutzungsentschädigung für die ganze Wohnung. |