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  • 02.05.2019 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Kündigung nach Veräußerung eines Miteigentumsanteils

    | Bei Vermietung einer Wohnung durch zwei Miteigentümer bleiben beide auch dann Vermieter, wenn der eine seinen Miteigentumsanteil später an den anderen veräußert. Auf einen solchen Eigentumserwerb ist § 566 Abs. 1 BGB weder direkt noch analog anzuwenden. |