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  • 02.05.2019 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Kündigung nach Veräußerung eines Miteigentumsanteils

    Bei Vermietung einer Wohnung durch zwei Miteigentümer bleiben beide auch dann Vermieter, wenn der eine seinen Miteigentumsanteil später an den anderen veräußert. Auf einen solchen Eigentumserwerb ist § 566 Abs. 1 BGB weder direkt noch analog anzuwenden.