05.02.2020 · Fachbeitrag · Mietrecht
Aktuell darf der Mietspiegel schon sein
Ein 20 Jahre alter Mietspiegel ist mangels eines Informationsgehalts für den Mieter ungeeignet, ein Mieterhöhungsbegehren zu begründen. Ein auf diese Weise begründetes Mieterhöhungsverlangen ist deshalb aus formellen Gründen unwirksam.
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