Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.02.2020 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Aktuell darf der Mietspiegel schon sein

    Ein 20 Jahre alter Mietspiegel ist mangels eines Informationsgehalts für den Mieter ungeeignet, ein Mieterhöhungsbegehren zu begründen. Ein auf diese Weise begründetes Mieterhöhungsverlangen ist deshalb aus formellen Gründen unwirksam.