13.06.2025 · Fachbeitrag · Massenverfahren
Vermeidung einer höchstrichterlichen Entscheidung
Das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH bindet nicht nur die Parteien untereinander, sondern beansprucht allgemeine rechtliche Wirkung, sodass ein Anerkenntnis nicht geeignet ist, einem gestellten Vorabentscheidungsersuchen die Grundlage zu entziehen.
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