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  • 07.10.2016 · Fachbeitrag · Maklerrecht

    Widerrufsrecht bei Immobilienmaklerverträgen

    | Ein per E-Mail oder Telefon geschlossener Grundstücksmaklervertrag ist ein Fernabsatzgeschäft i. S. v. § 312b BGB a. F. (§ 312g Abs. 1 S. 1 n. F.). Der Kunde kann ihn in den gesetzlichen Fristen widerrufen. |