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  • · Fachbeitrag · Maklerrecht

    Makler kann für die Kosten des Grundstückskaufvertrags haften

    | Ein Grundstücksmakler kann unter bestimmten Voraussetzungen Kostenschuldner für die Erstellung eines notariellen Kaufvertragsentwurfs sein (OLG Nürnberg 16.11.20, 8 W 3216/20, Abruf-Nr. 219434 ). |

     

    Diese Voraussetzungen sieht das Gericht als erfüllt an, wenn der Makler

    • dem Notar eine Vollmacht vorlegt, aus der sich ergibt, dass er nicht berechtigt ist, den Grundstückseigentümer gegenüber Dritten zu verpflichten;