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  • · Fachbeitrag · Maklerrecht

    Identität des Kaufgegenstands

    | Beim für den Maklerkunden preisgünstigeren Erwerb liegt in der Regel wirtschaftliche Gleichwertigkeit des nachgewiesenen mit dem zustande gekommenen Kaufvertrag vor. Denn dann liegt eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit des angestrebten mit dem abgeschlossenen Geschäft vor, aufgrund derer eine Kongruenz der Verträge ausnahmsweise entbehrlich ist. |

     

    Die Berufung des Maklerkunden in solchen Fällen auf eine fehlende Identität beider Verträge widerspricht nach Auffassung des OLG Hamm regelmäßig dem Grundsatz von Treu und Glauben (21.3.13, 18 U 133/12, Abruf-Nr. 131575).

    Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 94 | ID 39621000