05.05.2026 · Fachbeitrag · Maklerrecht
Unwirksame Rückzahlungsklausel in einem Maklervertrag
Eine AGB-Klausel des Maklerkunden, die den Makler zur Rückzahlung der Provision für den Fall verpflichtet, dass der Hauptvertrag (Kaufvertrag) – aus welchen Gründen auch immer – nicht durchgeführt wird, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrags und kann gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam sein.
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