12.02.2026 · Fachbeitrag · Kostenrecht
Vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten bei Verstößen im Mietrecht
| Der Abschluss eines Mietvertrags mit einer gemäß §§ 556d ff. BGB unzulässig überhöhten Miete stellt bereits für sich genommen eine schuldhafte Pflichtverletzung der Vermieterin gemäß § 280 Abs. 1 BGB dar, die ihre Schadenersatzpflicht für notwendige Kosten vorgerichtlicher Rechtsverfolgung begründet. |
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