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  • 12.02.2026 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten bei Verstößen im Mietrecht

    Der Abschluss eines Mietvertrags mit einer gemäß §§ 556d ff. BGB unzulässig überhöhten Miete stellt bereits für sich genommen eine schuldhafte Pflichtverletzung der Vermieterin gemäß § 280 Abs. 1 BGB dar, die ihre Schadenersatzpflicht für notwendige Kosten vorgerichtlicher Rechtsverfolgung begründet.