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  • 09.01.2026 · Fachbeitrag · Inkassokosten

    Ansprüche nach der Mietpreisbremse sind umfangreiche Inkassodienstleistung

    | Innerhalb des seit dem 1.10.21 geltenden Gebührenrahmens von 0,5 bis höchstens 1,3 für auf unbestrittene Forderungen bezogene Inkassodienstleistungen kann sich der Ansatz der Höchstgebühr als angemessen darstellen, wenn das Inkassounternehmen Mieterinteressen im Bereich der „Mietpreisbremse“ nach §§ 556d ff. BGB verfolgt. |