· Fachbeitrag · Kostenrecht
Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts nach Aufhebung der Prozesskostenhilfe
Im PKH-Verfahren macht die (vermeintlich) bedürftigen Partei häufig falsche Angaben, die vom Rechtsanwalt in die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse übernommen werden. Werden die Falschangaben später entlarvt und kommt es deshalb zu einer Aufhebung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts unter welchen Voraussetzungen hat, gegen wen sich dieser dann richtet und wie er geltend zu machen ist – Fragen auf die das OLG Brandenburg geantwortet hat.
Sachverhalt
Der Beklagte hat über seinen ihm später beigeordneten Rechtsanwalt unter falschem Namen PKH beantragt. Der Beklagte ist dabei mit der Klageschrift vom 10.10.23 unter dem (falschen) Namen, der auch dem PKH-Antrag zugrunde lag, in Anspruch genommen worden. Ausweislich der mit seiner Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegten Anlagen waren ihm unter diesem Namen vom Landkreis auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt worden und er führte unter diesem Namen ein Bankkonto bei der Sparkasse. Die PKH-Bewilligung wurde aufgehoben, nachdem die Falschangaben bekannt geworden sind. Dem Rechtsanwalt wurde darauf eine beantragte Vergütung verweigert, die er allerdings auch als Vorschussanspruch geltend gemacht hatte.
Entscheidungsgründe
Das OLG hat die Sach- und Rechtslage abweichend beurteilt und einen Vergütungsanspruch gesehen – allerdings nicht als Vorschussanspruch.
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