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  • 13.10.2025 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Parteiwechsel auf Beklagtenseite

    | Beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite findet eine Addition der Einzelstreitwerte nach § 39 Abs. 1 GKG nicht statt, soweit die Streitgegenstände gegen den ausgeschiedenen und neuen Beklagten wirtschaftlich identisch sind. |