04.05.2020 · Fachbeitrag · Kostenrecht
Niederschlagung der Gerichtsgebühren
Ein schwerer Verfahrensverstoß, der nach § 21 GKG eine Niederschlagung der Gerichtskosten rechtfertigt, ist zu bejahen, wenn mehrere Aufforderungen zur Überprüfung einer falschen Rechtsauffassung missachtet werden und eine Partei hierdurch in eine begründete Berufung getrieben wird.
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