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  • 26.07.2018 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Keine Erhöhung der Beratungsgebühr

    | Bei der Vergütung der Beratungshilfe ist der Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV RVG auf die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG nicht anwendbar. |