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  • 19.08.2014 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Kein Gebührensplitting

    | Ein Rechtsanwalt kann die Gebühr gemäß Nr. 2300 VVRVG auch dann nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert und nicht zweimal aus niedrigeren Teilgegenstandswerten verlangen, wenn die von ihm für seinen Mandanten geltend gemachte Forderung außergerichtlich nur teilweise erfüllt wird und ihm deshalb für den noch offenen Teil der Forderung Klageauftrag erteilt wird. |