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  • 08.09.2014 · Fachbeitrag · Kontokorrentvertrag

    Die Bank, nicht der Kunde macht die Konditionen

    Dem deutschen Recht ist ein Kontrahierungszwang fremd, der eine Bank verpflichtet, einen Vertrag zu den Konditionen abzuschließen, die der Kunde wünscht. Sparkassen sind nach § 5 SpkG NRW nicht verpflichtet, ihren Kunden einen Dispositionskredit einzuräumen.