Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Informationsbeschaffung

    Nutzen Sie das Wissen ihres Mandanten!

    | Ob Sie Forderungen erfolgreich beitreiben, hängt u.a. entscheidend davon ab, dass Sie das Vermögen des Schuldners ermitteln können. Dies gilt sowohl für das vorgerichtliche als auch für das gerichtliche Verfahren. So können Sie Gespräche mit dem Schuldner über eine gütliche Erledigung fundierter führen. Denn mit gesicherten Vermögensinformationen lässt sich auch besser beurteilen, welche Chancen bestehen, Forderungen zwangsweise durchzusetzen oder Sicherheiten gewährt zu bekommen. Auch die sog. „optimale Rate“ kann dann besser bestimmt werden. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie dabei am besten vorgehen. |

    1. „Der frühe Vogel fängt den Wurm“

    Der Mandant sollte schon damit beginnen, sich Informationen über seine Geschäftspartner zu beschaffen, wenn sich eine Vertragsbeziehung anbahnt. Dies sollte er begleitend zur Vertragsdurchführung fortführen ‒ gerade auch bei Dauerschuldverhältnissen wie Miet- oder Versorgungsverträgen.  Beschaffen auch Sie sich diese Informationen vom Mandanten unmittelbar mit Ihrer Beauftragung. Dieser muss Sie ohnehin vor dem Hintergrund von § 43d BRAO bzw. § 11a RDG (Informations- und Mitteilungspflichten) informieren.

    2. Kontakt führt zu Informationen

    Der potenzielle Schuldner hat in Beziehungen zum Mandanten gestanden. Dieser weiß daher so Einiges über den Schuldner. Aktivieren Sie dieses Wissen.