·Fachbeitrag ·Informationsbeschaffung
Nutzen Sie das Wissen ihres Mandanten!
| Ob Sie Forderungen erfolgreich beitreiben, hängt u.a. entscheidend davon ab, dass Sie das Vermögen des Schuldners ermitteln können. Dies gilt sowohl für das vorgerichtliche als auch für das gerichtliche Verfahren. So können Sie Gespräche mit dem Schuldner über eine gütliche Erledigung fundierter führen. Denn mit gesicherten Vermögensinformationen lässt sich auch besser beurteilen, welche Chancen bestehen, Forderungen zwangsweise durchzusetzen oder Sicherheiten gewährt zu bekommen. Auch die sog. „optimale Rate“ kann dann besser bestimmt werden. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie dabei am besten vorgehen. |
1. „Der frühe Vogel fängt den Wurm“
Der Mandant sollte schon damit beginnen, sich Informationen über seine Geschäftspartner zu beschaffen, wenn sich eine Vertragsbeziehung anbahnt. Dies sollte er begleitend zur Vertragsdurchführung fortführen ‒ gerade auch bei Dauerschuldverhältnissen wie Miet- oder Versorgungsverträgen. Beschaffen auch Sie sich diese Informationen vom Mandanten unmittelbar mit Ihrer Beauftragung. Dieser muss Sie ohnehin vor dem Hintergrund von § 43d BRAO bzw. § 11a RDG (Informations- und Mitteilungspflichten) informieren.
2. Kontakt führt zu Informationen
Der potenzielle Schuldner hat in Beziehungen zum Mandanten gestanden. Dieser weiß daher so Einiges über den Schuldner. Aktivieren Sie dieses Wissen.
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Mandant M. hat bei einem Treffen mit dem Schuldner S. dessen Pkw gesehen und kann diesen näher bezeichnen, d.h. Typ, Farbe und ggf. auch das amtliche Kennzeichen angeben. Ebenso können Angaben zu Konten, Arbeitgeber oder Versicherungen erfolgen. Dies erlaubt, abzuschätzen, ob nach einer Titulierung zumindest die Aussicht besteht, die Forderung auch tatsächlich befriedigt zu erhalten. Alle diese Informationen können dann in einer späteren Zwangsvollstreckung genutzt werden. |
Diese Informationen müssen Sie frühzeitig sichern und regelmäßig aktualisieren. Dies zahlt sich nicht nur bei der späteren Zwangsvollstreckung aus, sondern auch bei möglichen Verhandlungen darüber, ob Raten gezahlt werden oder wie die Forderung anderweitig rückgeführt werden kann.
3. Schriftlicher oder elektronischer Fragebogen hilft
Damit Sie diese Informationen nicht alle persönlich erfassen und notieren und nicht betriebswirtschaftlich belastet werden, können Sie dem Mandanten einen entsprechenden Fragebogen zur Verfügung stellen, den dieser selbstständig ausfüllt (s.u.).
PRAXISHINWEIS | Überlassen Sie dem Mandanten außerhalb einer elektronischen Lösung zwei Formularmuster. Eines soll er unmittelbar ausfüllen und zurückreichen. Mit dem zweiten Bogen soll er nachträgliche Informationen mitteilen. Sobald es hierzu kommt, senden Sie ihm ein neues Formular zu. Denkbar ist auch, dass Sie die Formularvorlage zur Anlage einer entsprechenden Datenbank nutzen. Dies empfiehlt sich gerade dann, wenn Sie im Vollstreckungsrecht vielfach für denselben Mandanten tätig sind. |
Diese Form der Informationsbeschaffung eignet sich insbesondere, wenn der gewerbliche Mandant über einen eigenen Außendienst verfügt, der „bei Gelegenheit“ am Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners vorbei kommt und hier weitere Informationen erfassen kann.
4. Treffen Sie Ihre eigene Auswahl oder ergänzen Sie
Der folgende Musterfragebogen enthält ‒ ohne vollständig sein zu können ‒ einen Vorschlag zu möglichen Fragen. Sie können den Fragebogen verkürzen, um sich auf die Fragen und Informationen zu konzentrieren, die Ihnen im Hinblick auf ihren konkreten Workflow wichtig und zielorientiert erscheinen. Sie können ihn aber auch verlängern, wenn Ihnen einzelne Informationen fehlen, aber wesentlich erscheinen. Der Fragebogen ist dem Mandanten dann mit einem entsprechenden Anschreiben zu übersenden.
Musterformulierung / Fragebogen zur Informationsbeschaffung |
Sie lassen Ihre berechtigte Forderung durch mich und ggf. später mit gerichtlicher Hilfe beitreiben. Dies lässt vermuten, dass Ihre Forderung nach gerichtlicher Titulierung in der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden muss. Deshalb ist es schon jetzt wichtig, entsprechende Informationen über den Schuldner zu erfassen. Diese Informationen sind auch wichtig, um mit dem Schuldner gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung über Ratenzahlungen zu erreichen, die seiner Leistungsfähigkeit wirklich gerecht wird und durch Sicherheiten unterlegt werden kann.
Auch kann sich aus dem Ihnen bekannten Verhalten des Schuldners ergeben, dass er versucht, eine später notwendige Vollstreckung zu vereiteln. Er könnte z.B. Vermögensgegenstände beiseite schaffen. Auch hierauf müsste reagiert werden. Insbesondere muss gegebenenfalls schon bevor begonnen wird zu titulieren, angekündigt werden, dass Rechtshandlungen später angefochten werden.
Beantworten Sie deshalb bitte die folgenden Fragen über den Schuldner, soweit Ihnen dies möglich ist. Können Sie zu einzelnen Fragen nichts sagen, übergehen Sie diese einfach. Ein weiteres Exemplar des Fragebogens erhalten Sie, damit Sie nachträgliche Informationen mitteilen können. |
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Wichtig | „Forderungsmanagement professionell“ möchte immer wieder Hinweise zur Informationsbeschaffung außerhalb des professionellen Auskunftsmarktes geben. Dabei sind wir auch auf ihre Hilfe angewiesen.
Deshalb unsere Bitte: Schildern Sie uns ihre besonderen Ermittlungsmethoden, mit denen Sie erfolgreich waren. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Forderungsmanagement professionell“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596/922-99, E-Mail: fmp@iww.de.
Weiterführende Hinweise
- Der Bauhandwerker darf ins Grundbuch schauen!, FMP 15, 74
- Datenschutz vs. Gläubigerinteressen, FMP 12, 69
- Erb- und Pflichtteilsansprüche durchsetzen, FMP 12, 43
- Testamentsregister für Deutschland, FMP 12, 33