· Nachricht · Forderungsrecht
Verhältnis zwischen Kündigung und Widerruf
| Die Kündigung eines Versicherungsvertrages steht einem späteren Widerruf jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht nicht ausreichend belehrt wurde ( BGH 16.10.13, IV ZR 52/12, Abruf-Nr. 133458 ). |
Das Widerrufsrecht gemäß § 8 Abs. 4 VVG a.F. erlischt bei analoger Anwendung der Regelungen in §§ 7 Abs. 2 S. 3 VerbrKrG und § 2 Abs. 1 S. 4 HWiG nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung.
Quelle: ID 42468407