· Nachricht · Forderungsrecht
Hinweis auf bankrechtliche Bedenken gegen Anlageform
| In einem Anlageprospekt ist auf bankrechtliche Bedenken gegen eine bestimmte Anlageform hinzuweisen, wenn mit der Verwirklichung der daraus folgenden Bedenken ernsthaft zu rechnen ist und diese Risiken jedenfalls nicht nur ganz entfernt liegen ( BGH 23.7.13, II ZR 143/12, Abruf-Nr. 132873 ). |
Eine Kündigung einer Gesellschaft, die nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft als wirksam gilt, ist aus diesem Gesichtspunkt nur dann wirksam, wenn sich der Kündigende zumindest auch auf den Mangel des Gesellschaftsvertrages stützt.
Quelle: ID 42351906