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  • 08.09.2014 · Fachbeitrag · Fluggastrechte

    Was am Vortag geschieht, entschuldigt nicht

    | Verspätungen, die im Umlauf eines Flugs am gleichen Tag aufgrund außergewöhnlicher Umstände auftreten, können einen Ausgleichsanspruch nach der FluggastrechteVO ausschließen, weil dann auch für die weiteren Flüge desselben Umlaufs ein außergewöhnlicher Umstand vorliegen kann. |