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  • 10.07.2026 · Fachbeitrag · Fluggastrechte

    Warten auf verspätete Passagiere begründet Anspruch

    Die eigenständige Entscheidung eines ausführenden Luftfahrtunternehmens, auf Passagiere eines Flugs zu warten, die sich aufgrund einer Störung der Sicherheitskontrolle noch in dieser Kontrolle befinden, hebt den unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang auf, der zwischen dem außergewöhnlichen Umstand, den diese Störung der Sicherheitskontrolle darstellt, und der um mindestens drei Stunden verspäteten Ankunft eines späteren Flugs besteht, der am selben Tag mit demselben Fluggerät vorgesehen war.