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  • 04.11.2024 · Fachbeitrag · Fluggastrechte

    Personalmangel bei der Gepäckverladung

    Bei einem Mangel an Personal bei dem für die Gepäckverladung in die Flugzeuge verantwortlichen Flughafenbetreiber handelt es sich um einen „außergewöhnlichen Umstand“ im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung.