04.11.2024 · Fachbeitrag · Fluggastrechte
Personalmangel bei der Gepäckverladung
Bei einem Mangel an Personal bei dem für die Gepäckverladung in die Flugzeuge verantwortlichen Flughafenbetreiber handelt es sich um einen „außergewöhnlichen Umstand“ im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung.
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