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  • 03.04.2020 · Fachbeitrag · Fitnessverträge

    So schnell kommt man aus einem Vertrag nicht heraus

    Allein die Behauptung, aus gesundheitlichen Gründen an der Nutzung des Fitnessstudios gehindert gewesen zu sein, genügt nicht für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 Abs. 1 BGB.