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  • 04.03.2024 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Personenidentität zwischen verantwortender Person und Übermittlungsweg

    | Bei fehlender qualifizierter elektronischer Signatur kommt eine wirksame Einreichung aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) nur in Betracht, wenn die vom sicheren Übermittlungsweg ausgewiesene Person mit der das elektronische Dokument verantwortenden Person identisch ist. |