09.07.2015 · Fachbeitrag · Darlehensvertrag
Keine Verwirkung des Widerrufsrechts
Ein Darlehensnehmer verwirkt sein Recht zum Widerruf nach unwirksamer Widerrufsbelehrung nicht allein dadurch, dass die Finanzierung der verbundenen Kapitalanlage bereits über drei Jahre voll zurückgeführt ist.
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