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  • 09.07.2015 · Fachbeitrag · Darlehensvertrag

    Keine Verwirkung des Widerrufsrechts

    | Ein Darlehensnehmer verwirkt sein Recht zum Widerruf nach unwirksamer Widerrufsbelehrung nicht allein dadurch, dass die Finanzierung der verbundenen Kapitalanlage bereits über drei Jahre voll zurückgeführt ist. |