22.09.2017 · Fachbeitrag · Bevollmächtigung
Bindungswirkung einer Vollmacht
Wer nach wirksamer Weisung des Bevollmächtigten seines Mandanten eine für diesen eingezogene Forderung an einen Dritten auskehrt, handelt pflichtgemäß, es sei denn, er missbraucht die Vertretungsmacht evident.
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