04.05.2023 · Fachbeitrag · Bauhandwerkersicherung
Sicherung setzt (nur) dem Grunde nach berechtigte Nachträge voraus
Einem Auftragnehmer können – bei Vereinbarung der VOB/B – nach § 2 Abs. 5 oder 6 VOB/B i. V. m. § 1 Abs. 3 oder Abs. 4 S. 1 VOB/B zusätzliche Vergütungsansprüche auch zustehen, wenn die in diesen Bestimmungen vorgesehene Vereinbarung über den neuen Preis bzw. über die besondere Vergütung nicht zustande kommt.
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