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  • · Fachbeitrag · Bankrecht

    Rechtsanwalt als Verbraucher

    | Schließt ein Rechtsanwalt mit einer Bank einen Kreditvertrag, in dem der Zweck des Kredits nicht spezifiziert wird, kann er als Verbraucher angesehen werden. Dies gilt, sofern der Vertrag nicht mit der beruflichen Tätigkeit dieses Rechtsanwalts in Verbindung steht. |

     

    Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5.4.93 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist in diesem Sinne auszulegen (EuGH 3.9.15, C-110/14, Abruf-Nr. 145885). Irrelevant ist der Umstand, dass die sich aus diesem Vertrag ergebende Forderung durch eine Hypothek gesichert ist, die dieselbe Person als Vertreter ihrer Rechtsanwaltskanzlei bestellt hat und Güter betrifft, die ihrer beruflichen Tätigkeit dienen, z.B. ein im Eigentum dieser Kanzlei stehendes Grundstück. Der Darlehensnehmer reklamiert im Ausgangsverfahren, dass er keine gegenüber einem Verbraucher unangemessenen Provisionen schulde.

     

    PRAXISHINWEIS | Kreditinstitute können dem entgehen, wenn im Darlehensvertrag festgeschrieben wird, welchem Zweck er dient. Wird danach deutlich, dass berufliche Zwecke im Vordergrund stehen, entfallen die besonderen Vorteile eines Verbrauchers.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2015 | Seite 199 | ID 43712746