10.04.2026 · Fachbeitrag · Auskunfteien
Schufa-Urteil gilt auch für andere Bonitätsinformationssysteme
Die dreijährige Speicherung von Zahlungsrückständen des Schuldners in einem Bonitätsinformationssystem ist grundsätzlich auch dann notwendig, wenn die zugrunde liegende Forderung getilgt ist.
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