12.05.2026 · Fachbeitrag · Arztrecht
Keine Abrechnung nach nicht existierender GOÄ-Ziffer
Die Kosten einer privatärztlichen Behandlung sind gegenüber der Krankenkasse nicht erstattungsfähig, wenn der Arzt als Grundlage eine nicht existierende GOÄ‑Ziffer heranzieht.
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