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  • 12.05.2026 · Fachbeitrag · Arztrecht

    Keine Abrechnung nach nicht existierender GOÄ-Ziffer

    Die Kosten einer privatärztlichen Behandlung sind gegenüber der Krankenkasse nicht erstattungsfähig, wenn der Arzt als Grundlage eine nicht existierende GOÄ‑Ziffer heranzieht.