05.12.2019 · Fachbeitrag · Anwaltsvertrag
Vorsicht bei Fällen mit Beteiligung einer Rechtsschutzversicherung
Soll zu einer beabsichtigten Rechtsverfolgung eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung eingeholt werden, ist dies in der Regel dahingehend zu verstehen, dass bei verweigerter Deckungszusage zunächst kein weitergehender Anwaltsvertrag zustande kommt.
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