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  • 10.07.2026 · Fachbeitrag · Anwaltsvergütung

    Voraussetzung der Herabsetzung einer Vergütung

    Für eine Herabsetzung der Anwaltsvergütung nach § 3a Abs. 3 S. 1 RVG ist es nicht erforderlich, dass die vereinbarte Vergütung die gesetzlichen Höchstgebühren um mehr als das Fünffache überschreitet.