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  • 12.05.2026 · Fachbeitrag · Anwaltshonorar

    15-Minuten-Takt ist gegenüber einem Unternehmer unzulässig

    Die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars, die den Rechtsanwalt berechtigt, für angefangene 15 Minuten jeweils ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen, benachteiligt den Mandanten auch im Rechtsverkehr mit Unternehmern entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.