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  • 04.05.2022 · Fachbeitrag · Anspruchsinhaber

    Vorsicht beim Handeln eines Gesellschafters einer GbR

    | Der Gesellschafter einer GbR ist im Allgemeinen nicht befugt, den Schuldner einer Gesellschaftsforderung im eigenen Namen – auf Leistung an die Gesellschaft – in Anspruch zu nehmen. |