11.07.2025 · Fachbeitrag · Anfechtung
Sekundäre Darlegungslast des Anfechtungsgegners
| Streiten Gläubiger und Anfechtungsgegner über die Zahlung eines nach der Urkundenlage im Rahmen eines angefochtenen Erwerbsvorgangs vom Anfechtungsgegner geschuldeten Kaufpreises, kann der Anfechtungsgegner aufgrund seiner sekundären Darlegungslast gehalten sein, näher zur Zahlung des Kaufpreises vorzutragen, nicht jedoch diese zu belegen. |
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