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  • 10.04.2015 · Fachbeitrag · AGB-Kontrolle

    Verbraucher wird man nicht durch die Bezeichnung

    | Ein Verbraucherdarlehen liegt nicht schon vor, weil der Darlehensnehmer in der Urkunde als „Privatkunde“ bezeichnet wird. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse. |