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  • 12.08.2026 · Nachricht · Abschleppkosten

    Keine Zusatzgebühren für einen Kostenbescheid

    Gemäß § 14 Abs. 4 GebG NRW wird eine Gebühr für die Kostenentscheidung nicht erhoben. Danach dürfen Gebühren für den Aufwand bei der Erstellung eines Leistungsbescheids nicht geltend gemacht werden.