05.06.2019 · Fachbeitrag · Abschleppkosten
„Falsches“ Schild befreit nicht von der Beachtlichkeit
Ein Verkehrsschild ist nicht stets nichtig, weil die Gestaltung eines verwendeten Zusatzschildes in rechtswidriger Weise den Vorgaben in der StVO, der StVO VwV und den Mustern im VzKat widerspricht.
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