Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Abfindungen

    Vorsicht bei der Zahlung von Vergleichssummen

    | Verpflichtet sich der Arbeitgeber vertraglich, im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mehrere Zahlungen an den Arbeitnehmer zu leisten, ist eine einheitliche Entschädigung nur anzunehmen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür festgestellt sind, dass sämtliche Teilzahlungen „als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen“ gewährt worden sind. |

     

    Diese Sicht des BFH (9.1.18, IX R 34/16, Abruf-Nr. 200869) wirkt sich auf die steuerliche und die sozialversicherungsrechtliche Betrachtung der erlangten Leistung aus. Das muss sowohl im Hinblick auf den letztlich verbleibenden Nettoertrag berücksichtigt werden, wie auch im Hinblick auf die diesbezüglichen Erklärungspflichten. Bleibt immaterieller Schadenersatz steuerfrei, sieht dies für Verdienstausfall anders aus.

     

    MERKE | Handelt es sich nur um eine Scheinvereinbarung, kommt sogar noch eine Nichtigkeit der Vereinbarung und damit der Wegfall des rechtlichen Grundes für die Zahlung in Betracht.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2018 | Seite 110 | ID 45341080