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  • 01.01.2007 | Praxistipp

    Aktuelle Sachkundelehrgänge

    Wer eine Inkassoerlaubnis erwerben möchte, muss nach Art. 1 § 1 Abs. 2 RBerG (künftig § 11 Abs. 1 RDG) die entsprechende Sachkunde erwerben. Diese wird in einer theoretischen Ausbildung vermittelt und durch zusätzliche praktische Tätigkeiten nachgewiesen. Die theoretische Ausbildung vermittelt der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) als Berufsverband des Inkassogewerbes in einem Sachkundelehrgang. Der Sachkundelehrgang teilt sich dabei in zwei Abschnitte: Im Sachkundelehrgang I (SKL I - Sachbearbeiterlehrgang) werden die rechtlichen Grundlagen der praktischen Inkassotätigkeit vermittelt, d.h. die notwendigen Kenntnisse im materiellen Recht, vor allem dem bürgerlichen Recht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Wertpapierrecht, Prozessrecht einschließlich des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechtes sowie im Kostenrecht. Der Lehrgang ist auch für Mitarbeiter von Inkassounternehmen, Inkassoabteilungen gewerblicher Unternehmen oder Rechtsanwälten geeignet. Darauf aufbauend werden in einem gesonderten SKL II (Unternehmerlehrgang) die Aspekte vermittelt, die spezifisch den Inkassounternehmer betreffen, d.h. die Vertragsgestaltung mit dem Gläubiger als Auftraggeber, betriebliche Anforderungen an Software und Datenschutz, Aspekte des Steuerrechts sowie betriebswirtschaftliche Fragen. Näheres ist beim BDIU (Tel.: 040 2808260) zu erfahren. Die nächsten Kurse beginnen am 10.1.08 in Kassel sowie am 13.6.08 in Berlin.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 6 | ID 111922