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  • 14.03.2008 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Ermittlungs-Tipp des Monats

    „Forderungsmanagement professionell“ gibt an dieser Stelle Hinweise zu Möglichkeiten der Informationsbeschaffung außerhalb des professionellen Auskunftsmarkts. Dabei sind wir auch auf ihre Hilfe angewiesen. Deshalb unsere Bitte: Schildern Sie uns ihre besonderen Ermittlungsmethoden, ohne dass es eines Titels bedarf. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Forderungsmanagement professionell“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: fmp@iww.de. Der heutige Fall stammt von unserem Leser RA Christian Stake, Werne.  

     

    Ermittlungs-Tipp des Monats: Der Mandant als Informationsquelle

    Mandant M. stand in Geschäftskontakt zu Schuldner S. Dabei hatte M. dessen Pkw gesehen. Er konnte ihn nach Typ, Farbe und Kennzeichen bezeichnen. Ebenso kannte M. Konten, Arbeitgeber und Versicherungen des S.  

     

    Der Tipp unseres Lesers: Sichern Sie solche Informationen frühzeitig. Dies erlaubte die Abschätzung, ob nach Titulierung die Aussicht besteht, die Forderung befriedigt zu erhalten und erleichtert die Vollstreckung. Aktualisieren Sie die Informationen regelmäßig. Dies zahlt sich nicht nur bei der Zwangsvollstreckung, sondern auch bei Verhandlungen über Ratenzahlungen oder Modalitäten einer Forderungsrückführung aus. Damit diese Informationen nicht alle vom Anwalt selbst erfasst werden müssen, stellt unser Leser seinen Mandanten einen entsprechenden Fragebogen zweifach zur Verfügung, den diese selbstständig ausfüllen – ein Exemplar füllt der Mandant unmittelbar aus und reicht es zurück, mit dem anderen sammelt er nachträgliche Informationen. Denkbar ist auch, dass Sie die Formularvorlage zur Anlage einer Datenbank nutzen. Dies empfiehlt sich, wenn Sie vielfach im Vollstreckungsrecht für den gleichen Mandanten tätig sind.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 56 | ID 118138