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  • 16.03.2009 | Aktuelle Gesetzgebung

    Konjunkturpaket II beschlossen: Das sind die Auswirkungen auf das Forderungsinkasso

    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20.2.09 das „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“, das sog. Konjunkturpaket II beschlossen. Darin hat der Gesetzgeber in Art. 1 Nr. 1 das Einkommensteuergesetz (EStG) in § 32a EStG in der Weise geändert, dass der Grundfreibetrag von bisher 7.664 EUR auf 7.834 EUR, d.h. um 2,2 Prozent ansteigt. Diese gesetzliche Änderung tritt rückwirkend zum 1.1.09 in Kraft. Wichtig: Die Änderung hat große Auswirkungen auf das Forderungsmanagement, da die Höhe der Pfändungsfreigrenzen sich dynamisch an diese Höhe anpassen, § 850c Abs. 2a ZPO.  

     

    Praxishinweis: Es ist davon auszugehen, dass diese Änderung noch zum 1.7.09 Auswirkungen auf die Pfändungsfreigrenzen haben werden. Sie werden um rund 2,2 Prozent im Eckbetrag von 985,15 EUR auf voraussichtlich etwa 1.006,82 EUR steigen. Allerdings ist dies nicht unproblematisch, da § 850c Abs. 2a ZPO von einer Anhebung im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum ausgeht, hier aber die Anhebung im laufenden Jahr erfolgt. Dieser Frage wird in einer der nächsten Ausgaben von „Vollstreckung effektiv“ nachgegangen (Leserservice: Diesen Beitrag können Sie bereits jetzt kostenlos reservieren und anfordern: ve@iww.de).  

     

    Damit nicht genug: Nach Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes wird § 52 EStG um einen Abs. 41 ergänzt, nach dem sich das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG zum 1.1.10 von 7.834 EUR auf dann 8.004 EUR, d.h. um weitere 2,17 Prozent erhöht. Folge: Der Eckfreibetrag steigt zum 1.7.11 auf dann voraussichtlich 1.028,66 EUR.