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  • · Fachbeitrag · Informationsbeschaffung

    Testamentsregister für Deutschland

    | Das Erbrecht ist im Forderungsmanagement unter zwei Gesichtspunkten relevant: Stirbt eine mit dem Schuldner verwandte Person, stellt sich die Frage, ob dies zu einem zusätzlichen Erwerb des Schuldners führt. Verstirbt dagegen der Schuldner, muss der Gläubiger klären, ob eine dritte Person nun für die Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen hat (der Erbe, §§ 1922, 1967 BGB). Der Gläubiger steht im zweiten Fall vor dem praktischen Problem, in Erfahrung bringen zu müssen, wer Erbe des Schuldners geworden ist. Hier kann das Zentrale Testamentsregister helfen. |

     

    1. Wo ist das Testament?

    Bei der Suche nach dem Erben kann einerseits auf die gesetzliche Erbfolge abzustellen sein, deren Ermittlung nach §§ 1924 ff. BGB keine größeren Schwierigkeiten bereitet, da die Familienverhältnisse meist schon vor dem Erbfall geklärt waren, etwa im Rahmen eines Offenbarungsverfahrens. Allerdings machen immer mehr Menschen von Ihrer Testierfreiheit Gebrauch, da die gesetzliche Erbfolge nicht ihren Vorstellungen entspricht. Seit dem 1.1.12 existiert nun das Zentrale Testamentsregister (www.testamentsregister.de) bei der Bundesnotarkammer, um zu sichern, dass das Testament oder die sonstige Erbfolgenregelung nach dem Erbfall auch gefunden wird.

     

    2. Was wird im Register erfasst?

    Im Testamentsregister wird vermerkt, wo die Urkunde des Erblassers verwahrt wird. Bei jedem Sterbefall prüft die Bundesnotarkammer das Register auf registrierte Testamente, Erbverträge und sonstige notarielle erbfolgerelevante Urkunden. Liegen Verwahrangaben vor, wird im Sterbefall sowohl das zuständige Nachlassgericht als auch die Verwahrstelle selbst sofort elektronisch informiert. Im Register werden folgende Angaben erfasst: