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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Kostenrechtsänderungsgesetz betrifft das Forderungsmanagement

    | Der Bundesrat hat am 18.12.20 zahlreiche Erhöhungen im Bereich der Justizkosten gebilligt, die der Bundestag am 27.11.20 einstimmig beschlossen und dabei zahlreiche Anregungen des Bundesrats aus dessen Stellungnahme vom 6.11.20 umgesetzt hatte. Das Gesetz ist zum 1.1.21 in Kraft getreten und betrifft alle seit diesem Zeitpunkt erteilten Aufträge. |

     

    Auch das Forderungsmanagement ist von der Reform betroffen. Im GKG steigen nicht nur die Gerichtskosten linear um 10 Prozent, sondern die im gerichtlichen Mahnverfahren so wichtige Mindestgebühr nach Nr. 1100 KVGKG von 32 EUR auf 36 EUR und damit sogar um 12,5 Prozent. Die anwaltliche Vergütung steigt linear um 10 Prozent. Der Ausgangswert in § 13 Abs. 1 RVG wird von 45 EUR auf 49 EUR angehoben.

     

    MERKE | Allerdings gibt es zum 1.10.21 einen Dämpfer: Die Geschäftsgebühr wird bei der Einziehung unstreitiger Forderungen von bisher 0,5 bis 2,5 mit einer 1,3-Schwellengebühr auf 0,5 bis 1,3 mit einer 0,9-Schwellengebühr abgesenkt, was Gebührenverminderungen von 20 bis 75 Prozent bedeuten kann. Auch die Einigungsgebühr wird von 1,5/1,0 auf generell 0,7 abgesenkt, wenn nicht der Anspruchs selbst in Frage steht, sondern der Forderungsausgleich an der (vermeintlich) mangelnden Leistungsfähigkeit des Schuldners scheitert.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 1 | ID 47047220